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Bestatungsinstitut Schäfer in der Rheinpfalz
Mittwoch, April 17, 2013
Trauerbegleitung beim Trauerkaffee
Montag, März 11, 2013
Wir möchten neue Wege gehen.
Daher bieten wir in unserem Bestattungshaus seit diesem Frühjahr an jedem ersten Mittwoch im Monat Treffen zum Trauerkaffee an. Die Termine 2013 lauten:
• 3. April • 8. Mai • 5. Juni • 3. Juli • 7. August • 4. September
• 2. Oktober • 6. November • 4. Dezember (*statt 1.5.: Feiertag)
Die Treffen finden in der Karl-Marx-Straße 21 statt.
Wir bitten vorab um telefonische Anmeldung unter (06 31) 36 65 80 und freuen uns auf Ihren Besuch!
Erbschaft: Das gilt es zu beachten
Montag, März 11, 2013
Zum 01. Januar 2009 fand eine grundlegende Reform des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes statt.
Folgende Eckpunkte wurden geändert:
- Schonung von Betriebsvermögen und Land- und Forstwirtschaftsvermögen. Hierbei werden
85 % bzw. 100 % als begünstigtes Betriebsvermögen steuerfrei freigestellt wenn bestimmte Bedingungen eingehalten werden. - Erhöhung der persönlichen Freibeträge.
- Gleichstellung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft bei bestimmten Steuerfreistellungen
z. B. Ehegatten-Freibetrag, nicht jedoch bei der Steuerklasse. - Besteuerung des Grundvermögens (Immobilien) mit dem Verkehrswert.
- Freistellung von selbstgenutzten Immobilien bei Übertragung an Ehegatten, Lebenspartner und Kinder bei 10 jähriger Selbstnutzung ab Erwerb von Todes wegen. Bei Kindern gilt die Freistellung nur bei einer Wohnungsgröße von max. 200 m2 bei Erwerb von Todes wegen.
Der Erbschaftsteuer / Schenkungsteuer unterliegt der Erwerb von Todes wegen, die Schenkung unter Lebenden sowie die Zweckzuwendung (Vermögensübertragung die mit der Auflage verbunden ist, diese Zuwendung zugunsten eines bestimmten Zwecks zu verwenden) abzüglich Steuerbefreiungen. Steuerfrei bleiben für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder, Haushalt einschließlich Wäsche und Kleidungsstücke i. H. v. € 41.000,00, andere bewegliche körperliche Gegenstände i. H. v. € 12.000,00. Des Weiteren können Nachlassverbindlichkeiten, z. B. Bestattungskosten, Zugewinnaus-gleichsansprüche des überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner, Kosten der Testamentsvollstreckung- und Eröffnung vom Nachlass abgezogen werden. Ohne einen Nachweis zu erbringen können pauschal € 10.300,00 als Nachlassverbindlichkeiten berücksichtigt werden. Sollten die Nachlassverbindlichkeiten höher als das Erbe sein, können sie in der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Um den endgültigen steuerpflichtigen Erwerb zu ermitteln, ist der persönliche Freibetrag noch zu berücksichtigen. Dieser beträgt:
- € 500.000,00: Ehegatten und Lebenspartner
- € 400.000,00: Kinder, Stiefkinder und Kinder verstorbener Kinder und Stiefkinder
- € 200.000,00: Kinder lebender Kinder und Stiefkinder
- € 100.000,00: weitere Abkömmlinge der Kinder und Stiefkinder sowie bei Eltern und Voreltern bei Erwerb von Todes wegen
- € 20.000,00: Geschwister, Abkömmlinge ersten Grades von Geschwistern, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte und ehemalige Lebenspartner (bei aufgelöster Eingetragener Lebenspartnerschaft)
- € 20.000,00: alle übrigen Erwerber und für Zweckzuwendungen
- € 256.000,00 € zusätzlicher Freibetrag unter bestimmten Voraussetzungen im Falle einer Erbschaft (nicht bei Schenkung) Ehegatten, Kinder und Stiefkinder
Nach Abzug dieser Freibeträge liegt der steuerpflichtige Erwerb vor, von diesem dann die Erbschaftsteuer berechnet wird. Die Höhe der Steuer hängt von der jeweiligen Steuerklasse des Erwerbers ab. Steuerschuldner ist der Erwerber, Schenker oder der Beschwerte bei Zuwendung. Jeder der Erbschaftsteuer unterliegende Erwerb ist vom Erwerber binnen einer Frist von drei Monaten nach erlangter Kenntnis beim Finanzamt schriftlich anzuzeigen. Um die Freibeträge optimal auszunutzen empfiehlt es sich schon zu Lebzeiten Schenkungen vorzunehmen. Nach Ablauf von zehn Jahren kann der Freibetrag wieder neu in Anspruch genommen werden.
Die letzte Ruhe finden: Ruheforst Kaiserslautern
Montag, März 11, 2013
Im Juli letzten Jahres wurde an der Panzerkaserne der Ruheforst Kaiserslautern eröffnet. Er erstreckt sich mit insgesamt 2.500 Bäumen über eine Mischwald-Fläche von 41 Hektar, wovon bisher 4,2 Hektar mit 322 Bäumen erschlossen sind. Da aktuell schon annähernd 200 Einzelplätze und über 50 Familienbäume verkauft sind, ist bereits eine Erweiterung geplant.
Wer sich selbst ein Bild vom Ruheforst machen möchte, kann an Führungen teilnehmen: diese finden sonntags statt, genaue Termine sind im Internet unter www.ruheforst-kaiserslautern.de aufgeführt. Eine Baumauswahl kann dienstags und donnerstags getroffen werden, Beisetzungen finden stets mittwochs und freitags statt.
Für die Beisetzung zugelassen sind nur biologisch abbaubare Urnen, ein kleiner Urnenschmuck ist erlaubt, muss jedoch nach der Beisetzung entfernt werden. Für die Trauerfeier steht ein Andachtsplatz zur Verfügung.
Die Kosten für einen Einzelplatz an einem Gemeinschaftsbaum bewegen sich zwischen 595,00 und 1.300,00 € und für einen Familienbaum für zwölf Urnen zwischen 3.400,00 und 6.200,00 €. Zusätzlich wird eine Beisetzungsgebühr in Höhe von 250,00 € pro Urne erhoben. Das Nutzungsrecht besteht 99 Jahre.
Gerne beraten wir Sie umfassend, wie die Möglichkeiten einer Ruheforst-Beisetzung im Detail aussehen, was dabei zu beachten ist oder wie Sie sich für eine Ruheforst-Beisetzung im Rahmen einer Bestattungsvorsorge
entscheiden können.
Die neue Pflegereform bringt mehr Leistungen und Rechte
Montag, März 11, 2013
Zum 1.1.2013 ist die Pflegereform in Kraft getreten. Was bringt das den Angehörigen?
Kurzfristigere Beratung: Spätestens zwei Wochen, nachdem der Pflegegeldantrag gestellt wurde, muss die Beratung erfolgt sein, auf Wunsch auch zu Hause. Das ist neu. Schafft es die Pflegekasse nicht, den Pflegekostenbescheid in der gesetzlichen Frist von fünf Wochen zu übermitteln, muss sie zahlen und zwar 70,00 € je angefangener Woche der Überschreitung.
Die Regelung gilt nicht bei stationärer Pflege. Gezahlt werden muss auch nicht, wenn die Pflegekasse an der Verzögerung nicht Schuld ist. Zusammen mit dem Bescheid über die Pflegestufe erhält der Antragsteller eine Reha-Empfehlung. Damit soll das Prinzip „Reha vor Pflege“ gestärkt werden. Ob der Betreffende der Empfehlung folgt, entscheidet er selbst. Während der Kurzeit oder Verhinderungspflege wird das halbe Pflegegeld für maximal vier Wochen im Jahr weitergezahlt. Das soll pflegenden Angehörigen die Entscheidung für eine Auszeit erleichtern. Ein Zuschuss zur Verbesserung des Wohnumfeldes wird seit Januar ohne Einkommensprüfung und ohne Eigenanteil an den Pflegebedürftigen in Höhe von maximal 2.557,00 € für die eigene Wohnung gezahlt (z. B. Treppenlift). Die private Pflegevorsorgeversicherung wird mit 60,00 € im Jahr bezuschusst.
TÜV bestätigt die Qualität bei Schäfer
Freitag, November 16, 2012
Am Freitag, 16.11.2012, war Herr Schreiber vom TÜV Rheinland LGA bei uns zur Prüfung. Gut für uns: Mit Brief und Siegel ist bestätigt, dass wir die Qualität im Unternehmen jeden Tag aufs neue leben. Noch besser für Sie: Auf unseren verbrieften Standard können Sie sich einfach verlassen!
Was bedeutet die bestätigte Qualität konkret für Sie?
Das Qualitätsmanagement hilft, uns ständig zu verbessern und weiterzuentwickeln. Das heißt: wir schließen Möglichkeiten für Fehler aus und finden immer wieder Kleinigkeiten, die wir für Sie verbessern. Mit optimierten Abläufen halten wir unsere Termine – Sie müssen also nicht auf uns warten: auch wenn wir Ihnen natürlich trotzdem gerne einen Kaffee servieren. Außerdem sind bei uns Verwechslungen oder fehlende Zeitpläne praktisch ausgeschlossen. Gut, dass man sich noch mehr auf uns verlassen kann.
Übrigens: Wir lassen uns freiwillig und vor allem regelmäßig vom Bundesverband und vom TÜV überprüfen. So bleiben wir transparent und werden immer ein kleines Stückchen besser. Bestattungstradition in Kaiserslautern verpflichtet eben. Das versprechen wir!
Unsere Reise nach Hamburg
Mittwoch, April 18, 2012
Der größte Parkfriedhof der Welt
Anfang März hatten wir die Gelegenheit den Ohlsdorfer Friedhof in Hamburg zu besuchen. Dieser Friedhof ist einzigartig. Er ist nicht nur Begräbnisstätte, sondern eine wunderschöne Parkanlage, eine Stätte der Begegnung und weit über die Grenzen Hamburgs hinaus bekannt. Hier haben viele bekannte Persönlichkeiten ihre letzte Ruhestätte gefunden.
Der Friedhof ist in einen alten und neuen Teil gegliedert. Der alte Teil beginnt an der Schumacher Trauerhalle und ist rund angelegt, der neuere Teil rechteckig . Durch den parkähnlich angelegten Friedhof verkehren mehrere Stadtbusse. Es gibt Rundwege über den Friedhof mit festen Zusteigemöglichkeiten in den Bus. Außerdem sind im Friedhof ein Rosengarten, ein Gedenkplatz für nicht bestattungspflichtige Kinder, ein Frauenfriedhof, Baumgräber, ein Schmetterlingsgarten, ein Althamburgischer Gedächtnisfriedhof, Polizeigräber, Feuerwehrgräber, ca. 800 Plastiken, Gräber der Sturmflutopfer von 1962 und vieles mehr zu besichtigen.
Im neuen Hamburger Bestattungsforum befindet sich das bekannte Café Fritz, das gerne von den Trauergästen genutzt wird. Bei unserem Aufenthalt befand sich im Forum eine Ausstellung über Mexikanische Totenkultur.
(Die Ausstellung im Bestattungsforum läuft noch bis 4. November und hat täglich geöffnet. Mehr Informationen auf der Webseite des Ohlsdorfer Friedhofs)
Tagetesblüten und Zuckerschädel: Día de los Muertos
Die Mexikaner haben ein besonderes Verhältnis zum Tod – oder wie der Mexikanische Schriftsteller Octavio Paz es ausdrückt, eine unverbrüchliche Liebe. Für uns mag es befremdlich wirken, stehen doch die Verstorbenen an zwei Tagen im Jahr im absoluten Mittelpunkt des gesamten öffentlichen Lebens. Die Día de los Muertes, der Tag der Toten, besteht eigentlich aus einer gesamten Woche, mit den zentralen Daten 1. und 2. November: Also Allerheiligen und Allerseelen.
In Städten und Dörfern baut man liebevoll Altäre für die Verstorbenen, und die ganze Familie pilgert zum Friedhof: Alle Gräber sind reich mit den Lieblingsgerichten der Verstorbenen, mit Blüten und allerlei Besonderem geschmückt – Spielzeug für verstorbene Kinder, Tequila und Mezcal für die Erwachsenen. Selbstverständlich dürfen auch die bekannten Zuckerschädel und das spezielle Totenbrot nicht fehlen, das nur einmal im Jahr gebacken und genossen wird.
So versammeln sich auch alle um Grab und Altar, erzählen Geschichten von und mit den Verstorbenen – die Grenze zwischen Leben und Tod, zwischen Sein und Vergehen verschwimmt: Tote und Lebende sind für zwei Tage vereint – bis zum nächsten Jahr, bis zur nächsten Día de los Muertos.
Übrigens, Schädel und Knochen gelten in Mexiko als Glücksbringer – weswegen sich nicht wenige Menschen sich einen Zuckerschädel oder ähnliche Symbole gleich tätowieren lassen – und so die Toten das ganze Jahr bei sich tragen.
Wir meinen: Ein wunderbarer Brauch, lebendiges Gedenken zu halten und den Tod im Leben zu feiern. Denn so bleiben Bewusstsein der Endlichkeit und Gedenken zusammen. Etwas, was uns in Zeiten anonymer Beisetzungen und „schneller Entsorgung“ nachdenklich machen sollte.
Tod im Alltag – was meinen Sie: Diskutieren Sie mit oder senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Gedanken
Reisen für Trauernde
Mittwoch, November 16, 2011
Sicher möchten viele Trauernde in der ersten Phase nicht ihre gewohnte Umgebung verlassen. Aber wenn einige Zeit vergangen ist, haben viele Menschen das Bedürfnis mal etwas anderes zu sehen und zu erleben. Ohne den geliebten Partener wird dies aber schwierig. Zu viele Erinnerungen sind da.Was also tun.
Eine Trauerreise buchen!
Das besondere an einer Trauerreise ist, dass alle Menschen mit einem ähnlichen Schicksal zusammen sind. Sie erhalten hierzu Informationen von Trauereisen auf dem Meditationsweg unter Telefonnummer 089/545811-0, unter www.pilgerreisen.de oder unter www.trauerreise.de.
Sternenkinder
Montag, November 14, 2011
Wie in jedem Jahr findet am 17. November 2011 um 15.00 Uhr die Trauerfeier für die totgeborenen Kinder des letzten Halbjahres in der Friedhofskapelle Kaiserslautern statt. Hierzu ergeht herzliche Einladung.
Frauenherzen schlagen anderst
Donnerstag, Oktober 20, 2011
In der 1. Novemberwoche findet eine Angebotsreihe unter der Kooperation der Stadt Kaiserslautern, dem Roten Kreuz, der Volkshochschule, dem Gesundheitsamt sowie dem Westpfalzklinikum und der Deutschen Herzstiftung statt. Sie erfahren in Vorträgen vieles über Herzinfarktrisiko bei Frauen, Work-Life-Balance, Herzgesundheit durch gesunde und genußvolle Küche, sowie Zeitmanagement- länger fit und gesund bleiben. Teilweise sind die Seminare kostenlos. Näheres kann man erfahren bei Frau S. Zens der Volkshochschule, Frau MIsenmann-Emser Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Kaiserslautern sowie bei Herrn K. Müller Stabstelle Gesundheitsberatung/förderung.




